FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Ein KFZ kann für ein Jahr ruhend gestellt werden, vor Ablauf von diesen kann jährlich ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Kennzeichen können maximal 6 Monate freigehalten werden.

Sie können bei der Zulassungsstelle diese beantragen, bei Neuanmeldung bekommen Sie einen Zulassungsschein aus Papier der vorübergehend gültig ist. Der Zulassungsschein im Scheckkartenformat wird Ihnen nach Hause geschickt.

Ein Wunschkennzeichen in Salzburg muss mit einem Buchstaben beginnen und darf mit diesen maximal 5 Zeichen und mindestens 3 Zeichen haben. Die gewünschte Kombination muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden. Die Buchstaben und die Ziffern müssen je in einem Block zusammengefasst sein. Anstößige Andeutungen sind ebenfalls nicht erlaubt.

  • Ist ein Gebäude länger als 72 Stunden nicht bewohnt so muss die Hauptwasserleitung abgedreht werden.
  • Es müssen alle Fenster verschlossen sein (NICHT gekippt), wenn diese leicht zugänglich sind wie zum Beispiel Erdgeschoss.
  • Schnappschlösser müssen verriegelt sein.

Kontakt & Anreise